Bei der Kantonspolizei Graubünden sind diverse Hinweise von besorgten Bürgern eingegangen, welche E-Mails mit dem angeblichen Absender „Kantonspolizei“ erhielten. Es handelt sich um E-Mails, welche beim Öffnen des Anhangs Schadsoftware enthalten könnten.

Den Empfängern wird in der auf Deutsch verfassten E-Mail mitgeteilt, dass die Strassenverkehrsordnung verletzt wurde. Fotobestätigung und detaillierte Informationen über die Strafen seien im Anhang beigelegt. Achtung! Diese E-Mails beinhalten Dokumente (.docx und .zip) welche Schadsoftware enthält.

Umgang mit solchen E-Mails

Die Kantonspolizei Graubünden weist darauf hin, dass sich Schweizer Behörden in Verfahrensangelegenheiten schriftlich und nicht per E-Mail mit Beschuldigten in Verbindung setzen. Tipps zur Vorgehensweise mit solchen E-Mails:

  • E-Mail-Anhänge in keinem Fall öffnen
  • Absender sperren
  • E-Mail ungelesen löschen
  • Wurde ein Anhang bereits geöffnet, soll der Computer überprüft werden

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