Allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen der AlphaCom Computertechnik GmbH.
Allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen
Diese allgemeinen Bedingungen regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung vom Kauf- und Wartungsverträgen. Die nachfolgenden Bedingungen gelten jedoch nur, sofern der einzelne abgeschlossene Vertrag keine abweichende Regelungen enthält.
Enthalten Angebote keine andere Frist, bleibt AlphaCom GmbH solange Vorrat, aber max. während einer Frist von 20 Tagen ab dem Ausstellungsdatum des Angebotes gebunden.
Der genaue Umfang der Lieferung bzw. der Dienstleistungen wird im Einzelnen in der Auftragsbestätigung der AlphaCom GmbH definiert. Material oder Dienstleistungen die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind werden dem Besteller besonders berechnet.
Nutzen und Gefahr gehen mit Ablieferung am vereinbarten Lieferort auf den Besteller über, selbst wenn die Projektrealisierung zur Vertragspflicht der AlphaCom GmbH gehört.
Mehrleistungen für Material bzw. Dienstleistungen werden vor der Bestellung bzw. Ausführung geltend gemacht und separat in Rechnung gestellt. Minderleistungen werden in der Schlussrechnung berücksichtigt.
Reklamationen können innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware angebracht werden.
Wiederverkäufliche Artikel in einwandfreiem, originalverpacktem Zustand werden, sofern möglich, nach vorheriger Absprache und mit einem Abzug zurückgenommen.
Bar, bei Lieferung, Installation oder Abholung.
Sofern nichts anderes angegeben ist gelten 10 Tage netto. Es ist nicht zulässig, Zahlungen wegen Beanstandungen, Ansprüchen oder von uns nicht anerkannten Gegenforderungen zu kürzen oder zurückzuhalten. Hält der Besteller die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so haben wir das Recht, vom Zeitpunkt der Fälligkeit an 8 % Verzugszins zu verrechnen.
Bei B2B Geschäften wird jegliche Gewähr ausgeschlossen. Bei B2C Geschäften wird als Gewährleistung die Reparatur angeboten, andere Ansprüche sind ausgeschlossen.
AlphaCom GmbH gibt dem Kunden die Garantieleistungen des Herstellers (Herstellergarantie), bez. des Drittlieferanten weiter. Der Umfang der Herstellergarantie ergibt sich aus deren Garantiebedingungen. Diese Garantiebedingungen gelten ebenso für Zubehör. Ausgeschlossen von jeder Garantie ist Software und Verbrauchsmaterial. Die Garantie umfasst keine Supportleistungen der Firma AlphaCom GmbH. Die zur Erbringung von Garantieleistungen notwendigen Aufwände trägt der Kunde und werden diesem in Rechnung gestellt, soweit sie nicht vom Hersteller vergütet werden. Ebenso nachgelagerte Arbeiten, welche als Folge der Herstellergarantie entstehen, sind vom Kunden zu tragen. Ersetzte Teile gehen in den Besitz der AlphaCom GmbH über. Andere Schäden welche durch unsachgemässe Bedienung oder Behandlung entstehen sind von der Gewährleistung / Herstellergarantie ausgeschlossen.
AlphaCom GmbH gibt dem Kunden die Garantieleistungen des Herstellers (Herstellergarantie), bez. des Drittlieferanten weiter. Für die ununterbrochene und fehlerfreie Nutzung der Produkte wird keine Gewähr geleistet. Defekte / veränderte Software-Installationen welche nicht durch AlphaCom GmbH verursacht wurden, werden nicht durch die Garantieleistung gedeckt und werden auch innerhalb der Garantiezeit nur gegen Aufwandsentschädigung von AlphaCom GmbH wieder Instand gestellt.
Die Erstellung einer Datensicherung ist Sache des Kunden. Diese hat auf ein geeignetes, entfernbares Medium (wie z.B. CD, DVD, ext. Harddisk, Tape o.ä.) zu erfolgen. Im Falle eines Datenverlustes bei Installationsarbeiten übernimmt AlphaCom GmbH einzig die Arbeitsleistung für die Wiederherstellung der ordentlichen Datensicherung. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Hat der Kunde keine Datensicherung kann er AlphaCom GmbH mit der vorgängigen Erstellung dieser beauftragen.
Das von uns gelieferte Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Besteller ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutz unseres Eigentums erforderlich sind, mitzuwirken.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, Informationen, Unterlagen, Prozessbeschreibungen oder Daten welche im Rahmen des Vertrages zur Kenntnis gelangen, weder missbäuchlich anzuwenden noch Dritten bekannt- oder diese dem Zugriff preiszugeben.
Die AlphaCom GmbH haftet gegenüber dem Besteller für die in Zusammenhang mit dem Vertrag entstandene Schäden nur bei Vorliegen einer groben Fahrlässigkeit. Die Haftungssumme ist in jedem Falle auf max. CHF 15’000 begrenzt. Eine Haftung für indirekte- oder Folgeschäden, gleich welcher Art, ist ausgeschlossen.
Die Mindestdauer, die Kündigungsfrist und der Kündigungstermin bestimmen sich nach dem jeweiligen Vertragstypus, der mit der Gesellschaft abgeschlossen wurde. Erfolgt die Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Mindestdauer oder auf einen nicht vereinbarten Termin, ist die Rückvergütung des Betrages pro rata temporis nicht möglich. Die Kündigung hat mit fristgerechtem, eingeschriebenem Brief zu erfolgen. Bei Kündigung durch den Kunden vor Inbetriebnahme der Dienstleistung schuldet der Kunde der Gesellschaft sämtliche in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten. Die Vertragsparteien verpflichten sich bei Meinungsverschiedenheiten vor Anrufung des Richters eine gütliche Regelung anzustreben.